Strandbehörden

Strandbehörden

Strandbehörden, Behörden zur Verwaltung der Strandungsangelegenheiten, insbes. zur Beaufsichtigung und Durchführung der Bergung von Strandgut sowie der Hilfsleistung in Seenot; im Deutschen Reiche die Strandämter und unter ihnen die Strandvögte.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Bergen [1] — Bergen, seemännisch, in Sicherheit bringen, bei starkem Winde die Segel niederholen oder festmachen; ein Schiff, eine Schiffsladung oder einen Teil derselben aus der See retten. Vgl. Schiffshebung. – Im Sinne des Seerechts ist B. die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Strandamt — Strandamt, s. Strandbehörden …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Strandhauptmann — Strandhauptmann, in Preußen Titel der Vorsteher der Strandämter (s. Strandbehörden) …   Kleines Konversations-Lexikon

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